ABMAHNUNGEN VERMEIDEN MIT UNSER KOSTENLOSEN BFSG-ANALYSE

Digitale Barrierefreiheit ist zu wichtig, um sich auf automatisierte Prüfungen zu verlassen. Unsere Accessibility-Experten nehmen Ihre Website genau unter die Lupe und geben Ihnen eine klare, praxisnahe Einschätzung – verständlich, lösungsorientiert und kostenlos für Unternehmen, die unsere Kriterien erfüllen.

Individuelle Analyse durch erfahrene Experten.
Detaillierte Bewertung mit klaren Empfehlungen.
Schutz vor Abmahnungen und unerwarteten Bussgeldern.
 
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Gemeinsam zur barrierefreien Website – wir begleiten Sie auf jedem Schritt!

Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine Chance, Ihre Website für alle Nutzer zugänglich zu machen. Unsere kostenlose BFSG-Analyse zeigt Ihnen, ob Ihre Website den Anforderungen entspricht und wo Handlungsbedarf besteht.

Doch unsere Unterstützung geht weiter: Wir begleiten Sie von der ersten Analyse bis zur Umsetzung. Unsere Experten prüfen Ihre Website nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und helfen Ihnen, rechtliche Risiken zu vermeiden und eine zukunftssichere, barrierefreie Website zu gestalten.

VERTRAUEN SIE DEN EXPERTEN

Ihre Vorteile durch Barrierefreiheit mit BFSG-Konformität

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Rechtssicherheit

Vermeiden Sie Abmahnungen und Bussgelder, indem Sie die gesetzlichen Anforderungen des BFSG erfüllen. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, ohne rechtliche Unsicherheiten befürchten zu müssen.

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Aussenwahrnehmung

Positionieren Sie sich als sozial verantwortungsvolles Unternehmen und stärken Sie Ihre Marke durch gelebte Inklusion. Dies fördert das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner und hebt Ihr Unternehmen positiv hervor.

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Wettbewerbsvorteil

Stechen Sie aus der Masse heraus, indem Sie das BFSG nicht nur als Gesetz, sondern als Chance für Gleichstellung und Fortschritt nutzen. So gewinnen Sie einen Vorsprung gegenüber Mitbewerbern, die diesen Schritt noch nicht gegangen sind.

 

Ist Ihre Website bereits BFSG-konform? Wir finden es für Sie heraus!

Ab dem 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit Pflicht. Wer nicht vorbereitet ist, riskiert Abmahnungen und Bussgelder. Unsere Accessibility-Experten prüfen Ihre Website und zeigen Ihnen, ob sie den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entspricht und wo Handlungsbedarf besteht.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Individuelle Prüfung durch erfahrene Experten

Detaillierte Analyse mit klaren Handlungsempfehlungen

Schutz vor Abmahnungen und unnötigen Kosten

BFSG COMPLIANCE

Das Wichtigste im Überblick

 
  • Was ist es?

  • Warum?

  • Für wen?

  • Ausnahmen

Was ist das BFSG genau?

Das BFSG - das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und regelt für viele Unternehmen in Deutschland, wie sie ihre digitalen Angebote zukünftig darstellen müssen.

Warum wird das BFSG verabschiedet?

Ziel dieses Gesetzes ist es, digitale Hindernisse abzubauen und allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen.

Gilt das BFSG auch für Ihr Unternehmen?

Das BFSG betrifft Unternehmen und öffentliche Stellen, die digitale Produkte oder Dienste anbieten, wie Online-Shops, E-Commerce-Plattformen, Finanzdienstleister, Transportanbieter sowie öffentliche Einrichtungen und Behörden.

Welche Ausnahmen vom BFSG gibt es?

Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind in der Regel von den Anforderungen des BFSG befreit.

BARRIEREFREIE WEBSITE

Bereit für den nächsten Schritt?

Ist Ihre Website bereits BFSG-konform, oder bestehen noch Risiken? Mit unserer kostenlosen BFSG-Analyse finden Sie es heraus. Unsere Experten prüfen Ihre digitale Präsenz und zeigen Ihnen genau, welche Massnahmen notwendig sind, um Abmahnungen zu vermeiden und Ihre Website rechtssicher zu machen.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig auf die gesetzlichen Vorgaben vorzubereiten und Ihre digitale Präsenz langfristig barrierefrei und zukunftssicher zu gestalten.

FAQ

Ihre Fragen, unsere Antworten

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG - das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und regelt für viele Unternehmen in Deutschland, wie sie ihre digitalen Angebote zukünftig darstellen müssen.

Wann tritt das BFSG in Kraft?

Das BFSG - das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.

Gibt es eine Übergangsfrist?

Unter Umständen können Sie von einer Übergangsfrist profitieren. Diese sind unter § 38 BFSG nachzulesen. So gibt es für bestimmte Dienstleistungen eine Übergangsfrist von fünf Jahren, für Selbstbedienungsterminals wiederum eine Übergangsfrist von 15 Jahren.

Welche Sanktionen riskieren Unternehmen, die die Vorgaben ignorieren?

Wird ein Verstoss festgestellt, wird man von z.B. der Marktüberwachung aufgefordert, die Barrierefreiheit (wieder-) herzustellen. Sollte man diese Forderungen ignorieren, kann die Behörde bis zur Erfüllung der Umsetzung die Einstellung des elektronischen Geschäftsverkehrs anordnen und Bussgelder verhängen.

Wird die Umsetzung überwacht?

Die Umsetzung der Richtlinie wird durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und die Marktüberwachungsbehörden der Länder aktiv durchgeführt, kann aber auch durch Hinweise tätig werden.

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

Immer dann, wenn Menschen auf Barrieren stossen, bleibt ihnen die volle Teilhabe an der Gesellschaft und somit ein selbstbestimmtes Leben verwehrt. Dies gilt nicht nur für öffentliche Verkehrsmittel, Restaurants, Einkaufspassagen, Supermärkte, Administrationen uvm., sondern auch für den digitalen Raum.

Was sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG, Richtlinien für barrierefreie Webinhalte)

Bei der WCAG handelt es sich um eine international anerkannte Richtlinie und basiert auf den vier Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
Es enthält 3 Stufen:
  • Stufe A: Diese Stufe enthält die minimalen Anforderungen, die erfüllt werden müssen, damit Webinhalte zugänglich sind. Es handelt sich um die grundlegenden Barrierefreiheitskriterien.
  • Stufe AA: Diese Stufe wird in vielen Ländern, darunter Deutschland und die EU, als Standard für Barrierefreiheit festgelegt. Sie enthält zusätzliche Anforderungen, die sicherstellen, dass Webinhalte für die meisten Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
  • Stufe AAA: Diese Stufe enthält die höchsten Barrierefreiheitsanforderungen. Sie gilt als optimale Barrierefreiheit, wird jedoch nicht immer als realistisches Ziel für alle Websites angesehen.

Muss ich auf der Website über den Stand der Umsetzung des BFSG informieren?

Es wird empfohlen, eine “Erklärung zur Barrierefreiheit” auf der Website abzugeben, analog der Datenschutzrichtlinie. Hier sollte über den aktuellen Stand der Umsetzung und inwieweit den gesetzlichen Anforderungen nachgekommen wurde. Die Erklärung ist für öffentliche Stellen verpflichtend, bei privaten Anbietern empfohlen.

Was ist, wenn ich Systeme von Drittanbietern in meiner Website eingebunden habe?

Werden Systeme Dritte eingebunden, muss ich auch hier als Anbieter für Barrierefreiheit nach BFSG sorgen und ggf. einen Alternativen Anbieter wählen oder z.B. bei Kartenansichten Adresslisten bereitstellen.
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