Website auf Barrierefreiheit prüfen

BFSG-Analyse

Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch eine Chance, Ihre Marke als inklusiv und zukunftsorientiert zu positionieren. Wir helfen Ihnen, Ihre digitalen Angebote gemäss den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) auf den neuesten Stand zu bringen.

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Gewährleisten Sie die Barrierefreiheit Ihrer digitalen Angebote nach den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) — die Uhr tickt! Wir unterstützen Sie mit einer vollständigen Analyse bis zur barrierefreien Website.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise in der Gestaltung und Entwicklung von barrierefreien Websites analysieren wir die Ihre nach den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Ein individueller Massnahmenplan erleichtert den Weg zu einer barrierefreien und zukunftssicheren Website. Wir zeigen Ihnen nicht nur Schwachstellen auf, sondern entwickeln auch konkrete Lösungen. Vertrauen Sie auf unsere bewährte Methodik zur Verbesserung der Nutzererfahrung für alle.

VERTRAUEN SIE DEN EXPERTEN

Ihre Vorteile durch Barrierefreiheit mit BFSG-Konformität

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Rechtssicherheit

Vermeiden Sie Abmahnungen und Bussgelder, indem Sie die gesetzlichen Anforderungen des BFSG erfüllen. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, ohne rechtliche Unsicherheiten befürchten zu müssen.

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Aussenwahrnehmung

Positionieren Sie sich als sozial verantwortungsvolles Unternehmen und stärken Sie Ihre Marke durch gelebte Inklusion. Dies fördert das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner und hebt Ihr Unternehmen positiv hervor.

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Wettbewerbsvorteil

Stechen Sie aus der Masse heraus, indem Sie das BFSG nicht nur als Gesetz, sondern als Chance für Gleichstellung und Fortschritt nutzen. So gewinnen Sie einen Vorsprung gegenüber Mitbewerbern, die diesen Schritt noch nicht gegangen sind.

BARRIEREFREIE WEBSITE
 

BFSG-Analyse

  • Überprüfung Ihrer Website nach den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
  • Einstufung Ihrer Website nach den WCAG inkl. Handlungsempfehlungen´
  • Unterstützung bei der Umsetzung bis zur Bereitstellung der barrierefreien Website

Erhalten Sie mehr Informationen über BFSG Analyse!

IHRE BFSG WEBSITE

3 Phasen unserer Zusammenarbeit

Phase 1

Bedarfsklärung

In einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie eine Ersteinschätzung unserer Experten. Gemeinsam analysieren wir Ihre aktuellen Herausforderungen und besprechen, wie wir Ihre Website bestmöglich barrierefrei gestalten können.


  • Arrow1 Unverbindliche Beratung

Phase 2

Analyse

In einer umfassenden Überprüfung Ihrer Website decken wir mögliche Schwachstellen auf. Dabei gehen wir detailliert auf alle relevanten Bereiche ein und erstellen einen massgeschneiderten Bericht, der konkrete Handlungsempfehlungen für Sie enthält.


  • Arrow1 BFSG-Analyse

Phase 3

Massnahmen

Wir evaluieren konkrete Lösungsansätze, identifizieren den effizientesten Weg für Sie und begleiten auf Wunsch bei der Umsetzung. Unser Team aus Experten sorgt dafür, dass die Umsetzung reibungslos erfolgt und Ihre Website nachhaltig barrierefrei wird.


  • Arrow1 Umsetzung der Massnahmen
Success Stories Slider

Das Ergebnis:

Ihre Website wird nicht nur BFSG-konform, sondern auch für alle Nutzer optimal zugänglich. Steigern Sie Ihre Reichweite, erhöhen Sie die Kundenzufriedenheit und setzen Sie ein Zeichen für Inklusion. Starten Sie jetzt mit uns in eine barrierefreie Zukunft!

BFSG COMPLIANCE

Das Wichtigste im Überblick

 
  • Was ist es?

  • Warum?

  • Für wen?

  • Ausnahmen

Was ist das BFSG genau?

Das BFSG - das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und regelt für viele Unternehmen in Deutschland, wie sie ihre digitalen Angebote zukünftig darstellen müssen.

Warum wird das BFSG verabschiedet?

Ziel dieses Gesetzes ist es, digitale Hindernisse abzubauen und allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen.

Gilt das BFSG auch für Ihr Unternehmen?

Das BFSG betrifft Unternehmen und öffentliche Stellen, die digitale Produkte oder Dienste anbieten, wie Online-Shops, E-Commerce-Plattformen, Finanzdienstleister, Transportanbieter sowie öffentliche Einrichtungen und Behörden.

Welche Ausnahmen vom BFSG gibt es?

Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind in der Regel von den Anforderungen des BFSG befreit.

 

Bereit für den nächsten Schritt?

Mit unserer umfassenden Erfahrung in der Barrierefreiheit und unseren erprobten Prozessen sind wir der Partner, der Ihre Vision einer inklusiven Website in die Realität umsetzt.

Warten Sie nicht, bis es zu spät ist – gestalten Sie Ihre digitalen Angebote jetzt barrierefrei.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Gemeinsam identifizieren wir die entscheidenden Faktoren, die Ihre Website barrierefrei machen.

Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Erstgespräch!

FAQ

Ihre Fragen, unsere Antworten

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG - das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und regelt für viele Unternehmen in Deutschland, wie sie ihre digitalen Angebote zukünftig darstellen müssen.

Wann tritt das BFSG in Kraft?

Das BFSG - das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.

Gibt es eine Übergangsfrist?

Unter Umständen können Sie von einer Übergangsfrist profitieren. Diese sind unter § 38 BFSG nachzulesen. So gibt es für bestimmte Dienstleistungen eine Übergangsfrist von fünf Jahren, für Selbstbedienungsterminals wiederum eine Übergangsfrist von 15 Jahren.

Welche Sanktionen riskieren Unternehmen, die die Vorgaben ignorieren?

Wird ein Verstoss festgestellt, wird man von z.B. der Marktüberwachung aufgefordert, die Barrierefreiheit (wieder-) herzustellen. Sollte man diese Forderungen ignorieren, kann die Behörde bis zur Erfüllung der Umsetzung die Einstellung des elektronischen Geschäftsverkehrs anordnen und Bussgelder verhängen.

Wird die Umsetzung überwacht?

Die Umsetzung der Richtlinie wird durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und die Marktüberwachungsbehörden der Länder aktiv durchgeführt, kann aber auch durch Hinweise tätig werden.

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

Immer dann, wenn Menschen auf Barrieren stossen, bleibt ihnen die volle Teilhabe an der Gesellschaft und somit ein selbstbestimmtes Leben verwehrt. Dies gilt nicht nur für öffentliche Verkehrsmittel, Restaurants, Einkaufspassagen, Supermärkte, Administrationen uvm., sondern auch für den digitalen Raum.

Was sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG, Richtlinien für barrierefreie Webinhalte)

Bei der WCAG handelt es sich um eine international anerkannte Richtlinie und basiert auf den vier Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
Es enthält 3 Stufen:
  • Stufe A: Diese Stufe enthält die minimalen Anforderungen, die erfüllt werden müssen, damit Webinhalte zugänglich sind. Es handelt sich um die grundlegenden Barrierefreiheitskriterien.
  • Stufe AA: Diese Stufe wird in vielen Ländern, darunter Deutschland und die EU, als Standard für Barrierefreiheit festgelegt. Sie enthält zusätzliche Anforderungen, die sicherstellen, dass Webinhalte für die meisten Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
  • Stufe AAA: Diese Stufe enthält die höchsten Barrierefreiheitsanforderungen. Sie gilt als optimale Barrierefreiheit, wird jedoch nicht immer als realistisches Ziel für alle Websites angesehen.

Muss ich auf der Website über den Stand der Umsetzung des BFSG informieren?

Es wird empfohlen, eine “Erklärung zur Barrierefreiheit” auf der Website abzugeben, analog der Datenschutzrichtlinie. Hier sollte über den aktuellen Stand der Umsetzung und inwieweit den gesetzlichen Anforderungen nachgekommen wurde. Die Erklärung ist für öffentliche Stellen verpflichtend, bei privaten Anbietern empfohlen.

Was ist, wenn ich Systeme von Drittanbietern in meiner Website eingebunden habe?

Werden Systeme Dritte eingebunden, muss ich auch hier als Anbieter für Barrierefreiheit nach BFSG sorgen und ggf. einen Alternativen Anbieter wählen oder z.B. bei Kartenansichten Adresslisten bereitstellen.
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